Allgemeine Geschäftsbedingungen


ZEBRA Werbemittel
Kerstin Hassa
Broistedter Str. 42
38268 Lengede
Tel. 05344 99 88 77-0
St.-Nr. 13/116/02116

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Abweichungen bedürfen unsere ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Online-Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

2. Gewährleistung
Ganz gleich ob Material-, Herstellungsfehler oder Transportschäden: Bitte reklamieren Sie alle Fehler sofort. Während der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Lieferung haben Sie zunächst das Recht auf kostenlose Nacherfüllung. Nach unserer Wahl reparieren wir den Artikel (Nachbesserung) oder tauschen ihn auch ganz oder teilweise aus.(Nachlieferung). Wird ein Fehler innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben, dann haben Sie die Wahl: Entweder Wandlung (Rückgängigmachung) des Kaufs oder Minderung (Herabsetzung) des Kaufpreises.

3. Zahlung
Die Zahlung kann per Vorauskasse, Kreditkarte, Lastschrift oder PayPal erfolgen. Eine Zahlung per Kreditkarte, Lastschrift oder PayPal wird dabei über den Zahlungsdienstleister "PayPal" (PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg) abgewickelt

4.Liefermengen:
aus drucktechnischen Gründen können bis zu 10 % Mehr- oder Minderlieferung erfolgen.

5.Druckfarben
Digitaldruckfarben können farblich abweichen

6. Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir den Vertrag widerrufen, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäß § 6 (2) den Vertrag widerrufen, - wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt; - im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort, Unfällen oder Unwettern auf den Transportwegen.
(4) Von dem Widerrufsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Widerrufsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).

7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.

8. Verbraucherinformation: Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.